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   BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 26.98   

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https://dejure.org/1998,30415
BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 26.98 (https://dejure.org/1998,30415)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1998 - 11 B 26.98 (https://dejure.org/1998,30415)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 11 B 26.98 (https://dejure.org/1998,30415)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Die Revisionszulassung nach dieser Norm dient allein dazu, die Behebung von Verfahrensmängeln zu ermöglichen, die der Entscheidung zur Sache anhaften; Einwendungen gegen die Kostenentscheidung können danach nicht mit Erfolg gerügt werden (Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 11 B 26.98 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2015 - 9 B 16.15

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Revisionszulassung nach dieser Norm dient allein dazu, die Behebung von Verfahrensmängeln zu ermöglichen, die der Entscheidung zur Sache anhaften; Einwendungen gegen die Kostenentscheidung können danach nicht mit Erfolg gerügt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - 11 B 26.98 - juris Rn. 8 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 = juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 11 ZB 21.2468

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Fußgängerbereichs

    Entscheidet - wie der Kläger behauptet - eine unzuständige Behörde, stellt dies keinen Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO dar, d.h. einen Verstoß des Gerichts gegen Vorschriften des gerichtlichen Verfahrensrechts (vgl. BVerwG, B.v. 2.7.1998 - 11 B 26.98 - juris Rn. 3 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, § 124 Rn. 50), sondern einen Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2023 - 21 A 1567/20
    vgl. dazu Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2019, § 124 Rn. 194; sowie zum Begriff des Verfahrensmangels in § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO etwa: BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1998 - 11 B 26.98 -, juris, Rn. 3 m. w. N.
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